Mit der Teilnahme erhalten Sie Rechtssicherheit und können im Rahmen Ihrer Anzeigepflicht für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen als verantwortliche Person angegeben werden. Sie dürfen Airbag- und Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1 aus- und einbauen, aufbewahren, erwerben, vertreiben, verbringen und überlassen. Des Weiteren dürfen Sie Airbag- und Gurtstraffer- einheiten vernichten, sofern diese im Fahrzeug fest an ihrem Einsatzort eingebaut sind.
Aufbau und Funktionsweise Wo sind Airbags und Steuergeräte/Sensoren? Fehler und Diagnose Montage- und Reparatur- arbeiten: Was ist zu beachten? Vorschriften und Gesetze
16.02.2023
09:00 - 16:00
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Bomanns, Sven, Schomann, Peer