Klima Sachkundennachweis nach Nr. 307/2008
Alle Personen, die an Klimaanlagen in Kraftfahr- zeugen Wartungs- oder Reparaturarbeiten, Dichtheitskontrollen und Rückgewinnung durchführen, müssen zuvor einen Sachkunde- nachweis erwerben. So sieht es die Verordnung (EU) 2024/573 vor. Nach bestandener Sachkundeprüfung haben Sie sich für diese Arbeiten qualifiziert.
Trainingsinhalte
- Europäische und nationale Gesetzgebung
- Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung
- Gesetzliche Grundlagen
- Aufbau Kraftfahrzeug-Klimaanlage
- Zukünftige Kraftfahrzeug Klimaanlagen-Technologie
Durchgeführt von

Level 1
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